Besprechung

B1 Management und Organisation

Haben Sie sich nicht auch schon einmal gefragt, wie Sie Ihren Gesprächspartner von Ihren Absichten überzeugen können? Belegen Sie unsere Management- und Organisations-Seminare und erfahren Sie mehr über Ihr Recht auf der Baustelle oder wie Ihre Mitarbeiter service- und kundenorientiert auftreten können. Mit unseren Seminaren bleiben Sie mit Ihrem Betrieb im intensiven Wettbewerb erfolgreich. Zudem können Sie bei uns als betriebliche/r Ersthelfer/in oder zur befähigten Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste ausgebildet werden.

B101 Büroleiter/in im Maler- und Lackiererhandwerk
Inhalt
  • 1. Tag (Montag): Das Malerhandwerk allgemein 
  • 2. Tag (Dienstag): Das „betriebliche Umfeld“ 
  • 3. Tag (Mittwoch): Der Betrieb an sich
  • 4. Tag (Donnerstag): Die Baustelle 
  • 5. Tag (Freitag): Aus der Praxis, für die Praxis
  • 6.Tag (Samstag): Die Unternehmenssteuerung
B102 Baustellen optimal führen
Inhalt

Mittwoch, 5. März 2025:

  • Baustelle nach LV/Angebot einrichten, welche Unterlagen/ Informationen werden benötigt?
  • Produktive Arbeitszeiten durch sinnvolle Arbeitspaketierung einhalten, Bewußtseinsschärfung durch Ermittlung unproduktiver Kosten für einen Malerbetrieb
  • Zusatzaufträge erkennen (besondere Leistungen/Nebenleistungen)
  • Behinderungsanzeigen und Bedenkenmeldungen – Was ist das überhaupt und warum kann das wichtig sein?
  • Welche Formulare werden auf der Baustelle benötigt
  • Wie führe ich bei Bedarf ein Bautagebuch

Donnerstag, 6. März 2025:

  • Anleiten von Mitarbeitern
  • Was verstehe ich unter guter Anleitung?
  • Welches Potenzial bringe ich mit und wo sehe ich meinen Entwicklungsbedarf?
  • Welche Erwartungen werden an mich gesetzt und wie beabsichtige ich damit umzugehen?
  • Wie gebe ich eine Rückmeldung? Feedback geben und nehmen
  • Wie spreche ich mit wem?

Freitag, 7. März 2025:

  • Wie ermittle ich einfache Massen für den Vorarbeiter/Meister auf Nachfrage
  • Teilnahme an Baubesprechungen– was ist wichtig? (Nachverfolgung des Besprochenen)
  • Material durch „just in time“ frühzeitig planen
  • Produktivitätskiller erkennen
B103a Unsicherheiten beim Aufmaß für Malerarbeiten? – Grundlagenseminar
Inhalt
  • Allgemeines über Form, Inhalt und Zweck des Aufmaßes
  • Schreibregeln des Aufmaßes- Nachvollzieh- und Lesbarkeit eines Aufmaßes
  • technische und mathematische Grundregeln
    - geometrische Grundformen und deren Berechnung
  • Aufmaßregeln nach VOB
  • Aussparungen wie z.B.
    - Öffnungen
    - Nischen
    - Leibungen
    - Abzüge
    - Übermessungen
  • Erfassen von einfachen Aufmaßen aus der Bauzeichnung
    - Erkennen berechenbarer Formen
    - Lesen von Bauzeichnungen
    - Aufmaßhilfen, z.B. Hilfsmittel für die Erstellung und Maße der Baunatur
B103b Unsicherheiten beim Aufmaß für Malerarbeiten? – Fortgeschrittenenseminar
Inhalt
  • Allgemeines über Form, Inhalt und Zweck des Aufmaßes (kurze Wiederholung aus dem Grundkurs)
  • Schreibregeln des Aufmaßes (kurze Wiederholung aus dem Grundkurs)
    - Nachvollzieh- und Lesbarkeit eines Aufmaßes
  • Aufmaßregeln nach VOB
    - DIN 18363 Abschnitt 5
    - Unterschied VOB/BGB
  • Erfassen von komplexen Aufmaßen aus der Bauzeichnung
  • Aufmaß am Objekt
  • Wichtige Unterscheidungsmerkmale in der Aufmaßerstellung zur DIN 18345 (WDVS), DIN 18364 (Korrosionsschutz), DIN 18365 (Bodenbelagsarbeiten) und DIN 18366 (Tapezierarbeiten)
  • Die Zukunft ist digital
B104 Ihr Recht auf der Baustelle
Inhalt

Die Vorleistungen sind noch nicht fertiggestellt, Sie sollen jedoch schon mit den Arbeiten beginnen. Der Architekt schickt Sie von Etage zu Etage und von Raum zu Raum. Darf der Auftraggeber / Architekt das? Sie sollen zusätzliche Arbeiten im Stundenlohn ausführen. Die Stundenlohnzettel werden von niemanden unterschrieben, weil kein zuständiger Mitarbeiter des Auftraggebers auf der Baustelle ist. In der Schlussrechnung wird ein Teil der Stunden gestrichen, die in den Abschlagsrechnungen akzeptiert waren. Ist dies zulässig? Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um rechtssicher Stunden vergütet zu bekommen? Der Untergrund entspricht nicht den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Sie sollen trotzdem die Arbeiten ausführen, damit diese fristgerecht fertig werden. Wie müssen Sie sich verhalten, damit Ihre Firma für die Arbeiten nicht haftet? Wie erstellen Sie rechtssichere Bedenkenanmeldungen? Diese und ähnliche Themen, die täglich auf der Baustelle vorkommen, werden in diesem Seminar behandelt werden. Praxisgerechte Lösungen für die gängigsten rechtlichen Probleme im alltäglichen Ablauf einer Baustelle werden erarbeitet:

  • der Vertrag, was ist geschuldet
  • Stundenlohn
  • Hinweispflichten
  • Baubehinderungsanzeigen
  • Architektenvollmacht
  • die Haftung für Mängel
  • Arbeitnehmerhaftung
B105 Ausbildung zur befähigten Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste
Inhalt

Leitern, Tritte und Fahrgerüste müssen gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.

Fahrgerüste:

  • Normen und Vorschriften, DIN EN 1004
  • Aufbau- und Verwendungsanleitung<
  • Sicherheitsgerechte Montage gem. Sicherheitsaufbau P2 nach neuer Norm
  • Prüfung nach Erstellung
  • Live-Aufbau P2

Leitern:

  • Normen und Vorschriften, DIN EN 131
  • Bereitstellung und Benutzung, DGUV I 208-016
  • Aufbau- und Verwendungsanleitung
  • Instandhaltung und Leiterprüfung
  • Praxisteil Leiterprüfung

Jeder Teilnehmer erhält eine Mappe mit ausführlichem Informationsmaterial sowie eine Teilnahmebestätigung/Zertifikat.

B106 Betrieblicher Brandschutzhelfer/in
Inhalt

Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern, mindestens jedoch 5 %, fachkundig und umfangreich auszubilden. Im Ernstfall tragen diese dazu bei, vor Eintreffen der Feuerwehr Personen und Sachschäden zu minimieren, um erhebliche wirtschaftliche Verluste sowie auftretende Haftungsrisiken für das Unternehmen zu vermeiden. Die Schulung bereitet die Teilnehmer auf die Aufgaben des Brandschutzhelfers zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vor, um im Ernstfall die Brandmeldung, Alarmierung und Bekämpfung von Entstehungsbränden selbstständig einleiten zu können. Die fachkundige Unterweisung wird dabei durch praktische Löschübungen konkretisiert.

Inhalt:

  • Grundzüge des vorbeugenden und baulichen Brandschutzes
  • Anforderungen an die betriebliche Brandschutzorganisation
  • Gefahren durch Brände und Brandklassen
  • Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • praktische Löschübungen am Feuerlöschtrainer
B107 Betrieblicher Ersthelfer (BGV A1)
Inhalt

Laut berufsgenossenschaftlicher Vorschrift müssen mindestens 10 % Ihrer Belegschaft eine Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer absolviert haben. Auf jeder Baustelle muss mindestens ein Ersthelfer anwesend sein. Können Sie das im Arbeitsalltag immer einhalten? An nur einem Schulungstag bilden wir Ihre Mitarbeiter zum betrieblichen Ersthelfer aus. Spätestens nach zwei Jahren muss diese Ausbildung durch eine eintägige Schulung aufgefrischt werden – so sind Sie immer auf der sicheren Seite. Die Aus- und Fortbildung richtet sich nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ – BGV A1.

Inhalt:

  • allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen
  • Rechtsgrundlagen der Ersten Hilfe
  • Prüfen der Vitalfunktion
  • Störungen des Bewusstseins
  • stabile Seitenlage
  • Störungen von Atmung und
  • Kreislauf (Herzinfarkt, Schlaganfall …)
  • Herz-/ Lungen Wiederbelebung
  • Knochenbrüche und Gelenkverletzungen
  • Bauchverletzungen
  • Wunden / bedrohliche Blutungen
  • Schock
  • Verbrennungen / thermische Schäden
  • Vergiftungen / Verätzungen
  • Unfälle durch elektrischen Strom
  • betriebsspezifische Inhalte (Absturzunfälle, Umgang mit Gefahrstoffen)
B108 Auffrischungsseminar Betrieblicher Ersthelfer
Inhalt

Der Unternehmer hat gemäß §26 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“(BGV / GUV-A1) dafür zu sorgen, dass die Fortbildung in Zeitabständen von zwei Jahren nach einer vorausgegangenen Teilnahme an einem Erste-Hilfe- Lehrgang oder -Training durchgeführt und abgeschlossen wird.

Der Unternehmer und der Ersthelfer haben darauf zu achten, dass letzterer die Erste-Hilfe-Fortbildung rechtzeitig besucht und die Zwei- Jahresfrist nicht überschritten wird. Eine verspätete Teilnahme an einer Fortbildung wird ansonsten abgelehnt und die erneute Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Grundausbildung wird in diesen Fällen in Betracht kommen. In den Erste-Hilfe-Fortbildungen werden, aufbauend auf den Erfahrungen und Erwartungen der Teilnehmer, die wichtigsten praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen wiederholt und – ausgehend vom ermittelten Kenntnisstand – aktualisiert und ergänzt. Hierzu werden anschauliche Fallbeispiele verwendet. Zusätzlich wird das Thema „Automatisierte Externe Defibrillation“ (AED) in Theorie und Praxis intensiviert. Der Teilnehmer soll nach Abschluss des Lehrgangs bereit und in der Lage sein, unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes, lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe durchzuführen – auch unter Verwendung einfacher Hilfsmittel aus dem Verbandkasten

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