Auffrischungsseminar Betrieblicher Ersthelfer
Der Unternehmer hat gemäß §26 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“(BGV / GUV-A1) dafür zu sorgen, dass die Fortbildung in Zeitabständen von zwei Jahren nach einer vorausgegangenen Teilnahme an einem Erste-Hilfe- Lehrgang oder -Training durchgeführt und abgeschlossen wird.
Der Unternehmer und der Ersthelfer haben darauf zu achten, dass letzterer die Erste-Hilfe-Fortbildung rechtzeitig besucht und die Zwei- Jahresfrist nicht überschritten wird. Eine verspätete Teilnahme an einer Fortbildung wird ansonsten abgelehnt und die erneute Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Grundausbildung wird in diesen Fällen in Betracht kommen. In den Erste-Hilfe-Fortbildungen werden, aufbauend auf den Erfahrungen und Erwartungen der Teilnehmer, die wichtigsten praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen wiederholt und – ausgehend vom ermittelten Kenntnisstand – aktualisiert und ergänzt. Hierzu werden anschauliche Fallbeispiele verwendet. Zusätzlich wird das Thema „Automatisierte Externe Defibrillation“ (AED) in Theorie und Praxis intensiviert. Der Teilnehmer soll nach Abschluss des Lehrgangs bereit und in der Lage sein, unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes, lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe durchzuführen – auch unter Verwendung einfacher Hilfsmittel aus dem Verbandkasten
Seminargebühren
49,00 €* | Innungs-, MEGA oder GoldCard Club-Mitglieder |
69,00 €* | Nicht-Mitglieder |
114 | GoldCard Punkte |
*Kostenbeteiligung p. P. zzgl. MwSt.
Zielgruppe:
Betriebliche Ersthelfer, deren letzte Erste-Hilfe-Schulung nicht älter als zwei Jahre ist.
Teilnehmeranzahl:
maximal 15 PersonenVeranstaltungsorte und -termine:
Momentan sind für diese Veranstaltung keine Termine geplant.
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