Grundsatzerklärung


Die MEGA Gruppe übernimmt in der Lieferkette Verantwortung!

Ab dem 1. Januar 2024 ist die MEGA Gruppe dazu verpflichtet, die Bestimmungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu befolgen. Das LkSG legt für die MEGA Gruppe spezifische Sorgfaltspflichten fest, um sicherzustellen, dass die eigene Geschäftstätigkeit und die Lieferkette verantwortungsbewusst im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltbelange gestaltet werden.

In Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten engagieren wir uns für humane Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und die Bekämpfung von Korruption. Unser Ziel ist es, ein vertrauenswürdiger Partner zu sein und langfristige Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäß des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ergeben sich aus der „Grundsatzerklärung der MEGA Gruppe“. 

Grundsatzerklärung zum Download

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