Vertragsbedingungen


für eine GoldCard Club Mitgliedschaft

1. Die MEGA Gruppe gewährt den Mitgliedern des GoldCard Clubs auf bestimmte von ihnen in Anspruch genommene und bezahlte Angebote, Dienstleistungen oder von ihnen getätigte bezahlte Warenumsätze Bonuspunkte, die für in Ziffer 6 bezeichneten Leistungen eingelöst werden können.

2. Die Mitgliedschaft im GoldCard Club steht jedem Kunden der MEGA Gruppe offen. Sie setzt einen Aufnahmeantrag voraus und beginnt mit dem Erhalt der von der MEGA eG herausgegebenen GoldCard. Die GoldCard ist Eigentum der MEGA eG, nicht übertragbar und nach Erhalt an der dafür angegebenen Stelle zu unterzeichnen.

Die Mitgliedschaft im GoldCard Club verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Kalenderjahr, sofern sie nicht zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich bis zum 31.10. des Jahres gekündigt wird.

Die Mitgliedschaft im GoldCard Club steht in direkter Beziehung zur MEGA Gruppe. Die MEGA eG ist daher berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen, wenn
a) der Mitgliedsbeitrag trotz Mahnung nicht gezahlt
oder
b) die MEGA Gruppe wegen einer Forderung gegen das Mitglied das gerichtliche Mahnverfahren einleitet oder über das Vermögen des Gläubigers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird.

3. Der GoldCard Club erhebt einen von der MEGA eG festgesetzten jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 30,00 € netto. Er wird im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres oder für die Kunden, die nach dem 1. Quartal Mitglied werden, Ende des Kalenderjahres erhoben.

4. Die Mitgliedschaft im GoldCard Club berechtigt das Mitglied, alle geldwerten Vorteile des GoldCard Clubs zu nutzen. Auf die mögliche Steuerpflicht dieser geldwerten Vorteile wird hingewiesen (ein Punkt entspricht derzeit etwa steuerlich 0,51 € einschl. Umsatzsteuer).

5. Der Bonuspunkt berechnet sich auf der Basis des Warenumsatzes des Mitgliedes. Ein Warenumsatz von je 55,00 € netto entspricht derzeit einem Bonuspunkt. Werden Waren zurückgegeben, erfolgt ein Abzug von Bonuspunkten in entsprechender Höhe. Die Bonuspunkte werden dem Konto des Mitgliedes gutgeschrieben. Das Mitglied erhält zweimal im Jahr einen schriftlichen Auszug seines Kontos.

6. Bonuspunkte können für folgende Leistungen eingelöst werden:
a) MEGA eG Genossenschaftsanteile
b) GoldCard Prämienshop*
c) Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der MEGA Akademie
d) Mietwagen
e) Handwerkerwerbung und Werbemittel im MEGA Marketingportal
f) MEGA MESSE-Reiseprogramm
g) Aktionsangebote
h) Neufahrzeugkauf

Eine Barauszahlung der Bonuspunkte ist nicht möglich.

Bonuspunkte können nicht eingelöst werden, wenn und solange der GoldCard Inhaber fällige Rechnungen eines Unternehmens der MEGA Gruppe trotz Mahnung nicht bezahlt hat. Nach vollständigem Ausgleich aller bereits angemahnten Rechnungen ist eine Einlösung der Punkte wieder möglich, wenn diese nicht zwischenzeitlich gem. Ziffer 7 verfallen sind.

Die MEGA eG ist berechtigt, diejenigen Positionen, für die Bonuspunkte eingelöst werden können, abzuändern und neu zu bestimmen.

7. Bonuspunkte verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Jahren, gerechnet vom 01.01. bis 31.12. des Kalenderjahres, in dem sie erworben wurden, eingelöst werden.

Endet die Mitgliedschaft im GoldCard Club, verfallen die Bonuspunkte, sofern sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft eingelöst werden. Die MEGA eG ist berechtigt, im Falle einer fristlosen Kündigung angesammelte Bonuspunkte auf einem etwa nicht gezahlten Mitgliedsbeitrag zu verrechnen.

8. Kommt die GoldCard dem Inhaber abhanden, so ist dieses der MEGA eG unter der Hotline 040 54004-415 unverzüglich anzuzeigen. Der Karteninhaber haftet nicht für Schäden, die durch eine missbräuchliche Verwendung der GoldCard nach der Benachrichtigung entstehen.

9. Veränderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen werden dem GoldCard-Inhaber rechtzeitig mitgeteilt und mit der Benutzung der GoldCard wirksam.

10. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche wird der Sitz der MEGA eG vereinbart, wenn der Käufer Vollkaufmann ist.

11. Sämtliche personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt, entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften verarbeitet, genutzt und ggf. an verbundene Unternehmen weitergegeben. Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe von Daten zum Zwecke der Auftragsdurchführung und für Marketingzwecke in unserem Geschäftsbereich auch an Andere. Näheres entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.

12. Sollten einzelne Vertragsbedingungen des MEGA GoldCard Clubs unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.

Stand: 08/2019

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